Allgemeine Bestimmungen für die Gmundner Traun

Gültig ab 2025

 

1)    Saison für Jahreskarten: 01.01. – 31.12. (vom 16.02. – inkl. 15.03. keine Befischung erlaubt)
Jahreskartennehmer dürfen vom 01.01. bis 15.02. ausschließlich auf Huchen fischen (Streamer min. 15 cm)
Saison für Tages- und Mehrtageskarten: 16.03. – 30.11.

2)   Zusätzlich bieten wir Mitgliedern auch die Möglichkeit, mit einer speziellen Tageskarte im Zeitraum vom 01.12. – 15.02. auf Huchen mit Streamern
(min. 15 cm) zu fischen.

3)   Die Gmundner Traun darf nur mit einer Flugangel und mit künstlicher Fliege befischt werden. Bei einem Wasserstand unter 170 cm (siehe Homepage) sind nur Einhandruten erlaubt.

4)   Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt. Pro Rute ist nur eine widerhakenlose Fliege (barbless oder zusammengedrückt) gestattet.

5)   Erlaubte Angelzeit: Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit. Das Angeln von Brücken aus ist nicht gestattet.

6)   Erlaubte Angelzeit beim Huchenfischen: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.

7)   Verboten sind: Tiroler-Hölzl, Bleischrote, Squirmy Worms, Jigs größer als #8, Brotfliegen, Glow Bugs, Czech-French-Nymphing-Methoden.

8)   Es sollen keine dünneren Vorfachspitzen als 0,14 mm (5X) verwendet werden.

9)   Laichgebiete (helle Kiesmulden) oder markierte Zonen sind zu umgehen und dürfen nicht befischt werden.

10) Gefangene Fische sind schonend, mit nassen Händen, vom Haken zu lösen und müssen sofort wieder zurückgesetzt werden – außer jene Fische, die entnommen werden. Ein gummierter Kescher wird empfohlen.

11) Inhaber von Saisonkarten oder Saison-Kombikarten dürfen in der Gmundner Traun pro Saison höchstens 25 Fische entnehmen (Salmoniden & Hechte, Eintragungspflicht).

12) Bei Tageskarten dürfen 2 Salmoniden zwischen 30 cm und 40 cm oder 2 Hechte entnommen werden.

13) Bei 3-Tageskarten (4 Fische), bei 6-Tageskarten (8 Fische), bei 6-Tages-Kombikarten „Traun-Ager“ (4 Fische) und bei 8-Tages-Kombikarten „Traun-Steyr“ (6 Fische) dürfen ebenfalls nur 2 Salmoniden oder Hechte pro Tag entnommen werden.

14) Nach der Entnahme von zwei Fischen (Salmoniden, Hechte) – egal bei welcher Lizenz auch immer – ist das Fischen für diesen Tag einzustellen. Andere Fischarten (z.B. Barsche, Aitel, Barben) dürfen – außer in ihrer Schonzeit und unter Berücksichtigung ihrer Mindestmaße lt. OÖ Fischereigesetz – unbegrenzt entnommen werden. Das Hältern von Fischen ist verboten.

15) Fischarten                                         Mindestmaße für Entnahmen                          Schonzeiten

       Äsche                                                 gänzlich geschont

       Bachforelle                                        30 cm                                                                     16. September – 15. März

       Seeforelle                                          50 cm                                                                     16. September – 15. März

       Regenbogenforelle                          30 cm                                                                     1. Dezember – 15. März

       Huchen                                              85 cm                                                                     16. Februar – 31. Mai

       Hecht                                                 60 cm                                                                     1. Februar – 30. April

16) Alle entnommenen Fische (egal bei welcher Lizenzform) sind sofort in der Fangstatistik einzutragen. Diese muss am Saisonende an das Vereinslokal zurückgesandt werden.

17) Ab 1. Oktober müssen Regenbogenforellen größer als 40 cm (Herbstlaicher) wieder zurückgesetzt werden.

18) Bei Mehrtageskarten ist das jeweilige Befischungsdatum vor Angelbeginn in der entsprechenden Entwertungsleiste mit Kugelschreiber einzutragen. Die Tage können einzeln verbraucht werden.

19) Bei Wassertemperaturen über 21° C (siehe Homepage oder River App) ist das Fischen einzustellen.

20) Das Fischen von Belly-Booten aus ist gestattet. Mit vereinseigenem Boot (nur in Begleitung eines Jahreskartenbesitzers) ist die Befischung der Staubereiche Gschröff und Danzermühle erlaubt. Telefonische Vorreservierung (Wirt am Bach) ist erforderlich. Die Gefahrenhinweise sind unbedingt zu beachten! Die Benützung eines Belly-Bootes oder Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Auch das Fischen sowie das Betreten der Gewässer, der Ufer und Uferanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

21) Eine O.Ö.-Lizenz für das betreffende Jahr oder eine Gastfischerkarte sind vorgeschrieben.

22) Die vereidigten Fischereischutzorgane sind verpflichtet, die Einhaltung der hier genannten Bestimmungen zu überprüfen und können bei Verstößen die Lizenz entziehen.

23) Der entsprechende Erlaubnisschein ist nur für die betreffende Saison gültig. Die Lizenzen sind nicht übertragbar. Es kann auch keine Rückvergütung geleistet werden.

24) 6-Tageskarten, 8-Tageskombikarten und Saisonkarten werden nur an Mitglieder ausgegeben.

25) Aufgrund der automatischen Schleusenfunktion der Kraftwerke kann sich der Wasserstand besonders im Bereich unterhalb der Schleusen rasch und unerwartet ändern. ACHTUNG LEBENSGEFAHR!

Danger remark: The automatic sluice function in the power stations can change the water level unexpectedly in particular in the zone below the sluices.

DANGER! Attention: à cause de l´activité automatique des centrales électriques, le niveau d´eau peut varier brusquement. DANGER de MORT!

 

Attenzione: Il funzionamento automatico delle chiusure della diga della centrale elettrica puo cambiare inaspettatamente il nivello dell´acqua, in particolare nella zona sotto le chiusure della diga. PERICOLO DI VITA!